AGB

Servicegebühren:
Es gelten die jeweils aktuellen Gebühren.
Bitte beachten Sie, dass bei Sattelkontrollen vor Ort noch jeweils die Fahrtkostenbeteiligung hinzugerechnet wird!

Gebühr Fahrtkostenbeteiligung
Fällt grundsätzlich bei jedem Termin vor Ort an. Die Gebühr ist direkt vor Ort bar zu bezahlen.

Gebühr Nachkontrolle für Kunden von FARA-O
Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Sattel noch richtig auf ihr Pferd passt, kommen wir gerne und überprüfen dies.
Die Gebühr ist zzgl. der Fahrtkostenbeteiligung direkt vor Ort bar zu bezahlen.

Gebühr Nachkontrolle für alle anderen
Gern überprüfen wir auch die Passform eines nicht bei uns gekauften Sattels.
Kommt es jeweils bei diesen Kontrollterminen zu einem Sattelkauf, so verringert sich der Preis des gekauften Sattels um die entsprechende Gebühr. Die Gebühr ist zzgl. der Fahrtkostenbeteiligung direkt vor Ort bar zu bezahlen.

Sonderpreise
Werden Sonderpreise gewährt, so gilt dies nur einmalig. Es besteht kein Anspruch auf erneute Gewährung des Sonderpreises.

Teillieferung
Alle bestellten Artikel sind auch als Teillieferung bindend und müssen anteilig bezahlt werden. Können Teillieferungen nicht ausgeführt werden, wird der anteilige Betrag zurückerstattet, sofern keine Einigung über eine Ersatzlieferung getroffen werden konnte.

Rücksendungen
Alle Rücksendungen müssen ausreichend frankiert sein. Unfrankierte Rücksendungen werden nicht angenommen.

Gebrauchtsättel
Gebrauchtsättel sind vom Vorbesitzer eingesessen, evtl. auch schief eingesessen. Dieses wird beim Kauf eines Gebrauchtsattels zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Schief eingesessene Sättel können nicht als Reklamationsgrund anerkannt werden.

Gewährleistung für gebrauchte Waren
Die Gewährleistung für gebrauchte Waren beträgt 12 Monate. Die Gewährleistung greift jedoch nicht für normal altersgemäße Mängel und den hiermit verbundenen Materialabnutzungen wie z.B. abgenutzte Farbe, Nähte die durch Beanspruchung aufreiben, Schrammen oder der sichtbare Gebrauchszustand, Lederabschürfungen etc.

Änderungen
Änderungen bzw. Verbesserungen gegenüber des Vorführmodells behält sich der Verkäufer vor.

Gutschriften / Warengutscheine

Gutschriften / Warengutscheine sind grundsätzlich nicht auf andere Personen übertragbar. Es können auch keine bestehenden Verträge mit Gutschriften verrechnet werden.

Lieferung
Die Lieferzeit von anzufertigenden Sätteln liegt zwischen 8 und 12 Wochen, ist jedoch immer unverbindlich und kann im Einzelfall länger als erwartet ausfallen, da sie abhängig ist von vielen Faktoren: Materialbeschaffung von z.B. Leder oder Sattelbäumen; Auftragslage; interne Bearbeitungseinteilung, um nur einige zu nennen. Auf diese Faktoren haben wir leider keinen Einfluss.

Inzahlungnahme oder Ankauf
Der/die Verkäufer/in eines Gebrauchtsattels bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass der Sattelbaum intakt ist und der Sattel keine verborgenen Mängel aufweist. Sollten sich nach Abschluss des Vertrages solche Mängel herausstellen, verpflichtet sich der/die Verkäufer/in die gesamte Kaufsumme unverzüglich zurückzuerstatten. Die entstandenen Portokosten zzgl. Nachnahmegebühr sind in diesem Fall vom/von der Verkäufer/in zu tragen. Der/die Verkäufer/in versichert, dass der Sattel sein/ihr Eigentum ist und er/sie darüber frei verfügen darf.

Eingefärbtes Leder
Bei eingefärbtem Leder kann die Farbe durch Reibung abnutzen, da eine dauerhafte Durchfärbung des Leders aus Umweltschutzaspekten oft nicht möglich ist. Abgenutzte Farbe ist kein Garantiefall.

Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Mit vollständiger Bezahlung geht das Eigentum an der Ware ohne weiteres auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder in sonstiger Weise über die Ware zu verfügen.

Sättel sind nicht symmetrisch
Da Sättel überwiegend handgearbeitet werden und Leder ein Naturprodukt ist, das naturgemäßen Schwankungen unterliegt, sind Sättel niemals symmetrisch. Unregelmäßigkeiten und Differenzen der Lederdicke sind normal und abhängig vom zur Verfügung stehendem Material.
Dieser Umstand ist im Verhältnis zur natürlichen Schiefe des Pferdes unerheblich.
Pferde, Reiter und Bewegungen von Lebewesen sind nicht symmetrisch
Reiter und Pferde sind niemals symmetrisch. Ebenfalls unsymmetrisch sind die Bewegungsabläufe von Pferd und Reiter. Die Kombination der Bewegungsabläufe von Pferd und Reiter entwickeln häufig ganz eigene Dynamiken.

Passformermittlung
Die Passformermittlung sollte grundsätzlich in der Bewegung durchgeführt werden, da Passform und Funktionalität eines Sattels abhängig von komplexen Bewegungsabläufen zwischen Pferd und Reiter sind.
Körperliche Veränderung des Pferdes:
Pferde jeglichen Alters können sich innerhalb kurzer Zeit (auch schon innerhalb weniger Tage) körperlich stark verändern. Ein ursprünglich ausgewählter und gut sitzender Sattel kann durch solche Veränderungen durchaus, auch bereits nach kurzer Zeit, nicht mehr mit der Passform des Pferdesrückens übereinstimmen. So dass ein ehemals funktionierender Sattel nun ebenfalls verändert - oder falls dies nicht möglich ist -
ausgetauscht werden muss.

Beispiele zum Vergleich:
1. Ein Kind bekommt passende neue Schuhe. Die Füße des Kindes wachsen. Nach ein paar Monaten passen diese Schuhe nicht mehr.
2. Sie kaufen sich eine neue Hose, die bei Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufes gut sitzt. Wenn Sie zu- oder abnehmen passt Ihnen diese Hose entsprechend schlechter.

Gründe für eine körperliche Veränderung können sein:
Muskelauf- oder -abbau, Wachstum, Futterumstellung, psychische Einwirkungen, Krankheit oder Verletzung, Umstellung der Reitweise, Wechsel des Reiters (z.B. neue Reitbeteiligung die anders reitet), veränderter Trainingszustand, und vieles andere mehr

Die Reitweise des Reiters:
Die Art und Weise wie ein Pferd vom Reiter geritten wird, macht aus, wie gut oder schlecht ein Sattel funktioniert.
Ein Pferd kann massive Rückenprobleme (bis zur Unreitbarkeit) trotz „passendem” Sattel erleiden, wenn es schlecht geritten wird.
Die angewendete Reitweise ist erheblich mitverantwortlich für Muskelauf- oder -abbau bzw. Verstärkung oder Ausgleich der natürlichen Schiefe des Pferdes. Die Differenzen auf beiden Seiten des Pferdekörpers können bis zu 10 cm ausmachen und sind ebenfalls laufenden Veränderungen unterworfen. Einfluss auf diese Faktoren kann lediglich der Pferdehalter und/oder Reiter nehmen und ist daher in vollem Umfang für derartige Veränderungen selbst verantwortlich. Diese Schiefe in Grenzen zu halten ist ganz allein Aufgabe des Reiters bzw. Halters

Körperliche Veränderung des Reiters:
Ebenso kann sich der Reiter körperlich verändern. Dieses hat ebenfalls einen Einfluss auf die Sattellage und -funktion. Z.B. wenn der Po des Reiters zu groß geworden ist für den Sitz, sitzt er hinter dem Tiefpunkt das Sattels und drückt ihn hinten herunter.

Empfehlung zum Wohle Ihres Pferdes:
Halten Sie möglichst Veränderungen in Grenzen. Beobachten Sie jegliche Veränderungen an Pferd und Sattellage sehr genau. Stellen Sie bei Veränderungen rechtzeitig die Benutzung des Sattels ein. Entscheiden Sie sich ggf. für eine anpassbare Sattelart. Reiten Sie ihr Pferd in einer Weise die ihr Pferd in Gesundheit und Bewegung nicht negativ beeinträchtigt.
Lassen Sie aus o.g. Gründen Ihren Sattel regelmäßig auf seine Passform hin kontrollieren.

Satteltiefpunkt
Der Satteltiefpunkt ist kein festgelegter Punkt.
Wo genau sich der Tiefpunkt eines Sattels befindet, hängt von der Bauweise des Sattels und dem Körperbau des Pferdes ab.
Z.B. bei englischen Dressursätteln befindet sich der Tiefpunkt eher mittig; bei Barock-, Gelände- oder Westernsätteln jedoch deutlich im hinteren Sitzbereich.

Schwerpunkt
Der Schwerpunkt des Sattels wird häufig verwechselt mit dem Sitztiefpunkt.
Darum erstmal die physikalische Definition von “Schwerpunkt”: “Im Schwerpunkt angreifende externe Kräfte können den Rotationszustand des Objekts nicht verändern.”
Der Tiefpunkt des Sattels beeinflusst den Schwerpunkt des Reiter nur in geringem Maße, einmal weil der Reiter mit seinem Gesäß auf einer Fläche sitzt und nicht auf einem „Punkt” und weil der Schwerpunkt des Reiters sich in Höhe seiner Schulterblätter befindet und somit durch die Beweglichkeit des Reiters flexibel ist. Der Schwerpunkt ist somit abhängig von der Körperhaltung des Reiters.
Der Schwerpunkt des Pferdes befindet sich etwa eine Handbreit hinter dem Widerrist, in der Mitte des Pferdekörpers. Der Schwerpunkt des Pferdes verschiebt sich ebenfalls entsprechend seiner Bewegung und Körperhaltung. In der Versammlung ist er deutlich weiter hinten, im Jagdgalopp weiter vorn. Grundsatz jeder Reitweise ist es, den Reiterschwerpunkt über den des Pferdes zu bringen, damit sich Pferd und Reiter im Gleichgewicht befinden.

Passform-Parameter
Da jedes Pferd individuell auf verschiedene Sättel mit verschiedenen Passformen reagiert und es sich um einen ständiger Veränderung unterliegenden dynamischen Prozess handelt, in den ein Sattel eingefügt werden soll, gibt es keine allgemein gültigen Maße und Angaben für die Passform eines Sattels. Entscheidend ist nicht das abstrakte „Passen” eines Sattels, sondern dessen Funktionalität. Diese kann nur durch Ausprobieren in der praktischen Verwendung, also beim Reiten ermittelt werden und ist wiederum zum großen Teil vom subjektiven Gefühl des jeweiligen Reiters, den individuellen Vorlieben und Abneigungen des Pferdes und der ebenfalls individuellen Anwendungsweise des Sattels abhängig.
Die Passform des Sattels ist somit verständlicherweise nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Die möglichen Veränderungen, die individuellen Vorlieben und Abneigungen des Pferdes und die individuellen Anwendungsweisen des Sattels sind vom Sattelverkäufer nicht vorauszusehen und zu beeinflussen. Somit kann dieser hierfür auch keine Gewährleistung übernehmen. Der Käufer erkennt diese der Natur der Sache entsprechenden Gegebenheiten ausdrücklich an.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

Bei Kaufverträgen, die ausschließlich durch Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefon, eMail, Brief, Telefax, Internet) zustande kommen

Belehrung über Widerrufs- und Rückgaberecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Sache bei Ihnen und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absätzen 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten und die Sache zurückzusenden an:

FARA-O Sattelteam
Britta Wilkens
Auf den Mehren 29
28832 Achim

Fax: 04202-513744
eMail: info@sattelteam.de

Ein Recht zum Widerruf Ihrer Vertragserklärung und zur Rückgabe der Sache besteht nicht bei Sachen, die nach Ihren uns vorgegebenen Spezifikationen angefertigt worden oder eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB).

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten, wenn Sie die Sache auf eine mit den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts wie denen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt haben (z.B. durch Verschmutzung oder Beschädigung), sofern die Wirksamkeit und die Effektivität des Rechts auf Widerruf und die Zielsetzung der Richtlinie 97/7/EG (vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz) nicht beeinträchtigt werden.

Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Sache der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Stand: Juni 2010